Aktuell

Welthumanistentag am 21. Juni 2012

Die FreidenkerInnen Zürich feiern am Do, 21. Juni 2012 den Welthumanistentag.

Weiterlesen

Suchen

Sonntag, den 22. Mai 2011 um 17:22 Uhr

Vorrecht für christliche Symbole

Die  Staatspolitische Kommission des Nationalrates stimmt einer parlamentarischen Initiative zu, die Symbole der christlich-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum schützt.

Der Schutz christlicher Symbole im öffentlichen Raum soll in die Verfassung, beschliesst die Staatspolitische Kommission des Nationalrates am 20. Mai 2011. Eine solche Regelung ist unsinnig: Religion hat in der Öffentlichkeit nichts verloren und schon gar nicht darf eine bestimmte Religion bevorzugt werden. Die abendländische Kultur ist ein Kind der Aufklärung; Wissenschaft und Gleichberechtigung wurden den Kirchen abgerungen. Gäbe es dafür ein Symbol, dann die Figur der Justitia mit der Waage in der einen und einem Teleskop in der andern Hand.

Die Meldung auf parlament.ch:

=== Zitat ===

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will Symbole der christlich-abendländischen Kultur privilegieren. Sie hat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, welche deren Sonderstellung im öffentlichen Raum ausdrücklich in der Bundesverfassung festschreiben will.

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Ida Glanzmann (CEg, LU; 10.512 n Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zulässig) mit 12 zu 12 Stimmen und mit Stichentscheid ihres Präsidenten zugestimmt. Die SPK erachtet eine neue Verfassungsgrundlage für nötig, um die christliche Tradition und ihre Symbole wie das Weg- und Gipfelkreuz, den Bildstock oder die Weihnachtskrippe zu bewahren. Einzelpersonen oder einzelne Gruppierungen sollten nicht mit Verweis auf die Glaubens- und Gewissenfreiheit die in der Schweiz vorherrschende christlich-abendländische Kultur infrage stellen können. Die Minderheit der Kommission sieht die Toleranz gegenüber christlichen Symbolen im öffentlichen Raum nicht bedroht und lehnt die verfassungsmässige Sonderstellung einer einzelnen Religionsgemeinschaft im säkularen Staat ab. Vor ihrer Umsetzung benötigt die Initiative noch die Zustimmung der vorberatenden Kommission des Ständerates.

=== Zitat Ende ===

Die NZZ fasst den Entscheid zusammen (21.5., p. 13):

=== Zitat ===

Seit einiger Zeit herrscht eine gewisse Unsicherheit, wie mit christlichen Symbolen in der Öffentlichkeit umgegangen werden darf. Namentlich bei den Schulen ist nicht immer eindeutig, was die verlangte konfessionelle Neutralität zulässt und was nicht.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will hier mit einer neuen Verfassungsbestimmung Klarheit schaffen. Sie hat mit 12 zu 12 Stimmen und präsidialem Stichentscheid einer parlamentarischen Initiative von Ida Glanzmann (cvp., Luzern) zugestimmt, gemäss der Symbole der christlich-abendländischen Kultur - wie Kruzifix, Gipfelkreuz, Bildstock oder Weihnachtskrippe - im öffentlichen Raum zugelassen sind.

Wie die SPK in ihrer Medienmitteilung schreibt, soll auf diese Weise verhindert werden, dass Einzelpersonen oder Gruppierungen die christlich-abendländische Kultur durch Verweis auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Frage stellen könnten. Knapp abgelehnt hat die SPK einen Vorstoss des Kantons Aargau für ein schweizweites Burkaverbot. Ein solches Verbot sei unnötig und unverhältnismässig, schreibt die SPK.

=== Zitat Ende ===

 
©2010 GBS CH